Gesundheitsversicherungsgesellschaft – „Allianz unterstützt Sie bei der Pflege Ihrer Gesundheit” 

1. Januar 2024

„Allianz unterstützt Sie bei der Pflege Ihrer Gesundheit” 

Angebotsperiode: Verfügbar vom 15. Januar 2024 bis zum 31. Mai 2024 (beide einschließlich), außer für Policen, die zwischen dem 15. Januar 2024 und dem 31. Mai 2024 bereits wirksam sind.   

Mit diesem Angebot beabsichtigt unsere Versicherungsgesellschaft, neue Anreize für den Abschluss von Gesundheitspolicen, die alle bestehenden Anforderungen erfüllen, zu setzen. 

DAS VERSICHERNDE UNTERNEHMEN

Allianz, Compañía de Seguros y Reaseguros, S.A. SA (im Folgenden Allianz), mit Gesellschaftssitz in C/Ramírez de Arellano, 35, 28043 Madrid, Steuernummer (N.I.F.) A-28007748. Diese Gesellschaft unterliegt der Regelung durch die Generaldirektion für Versicherungen und Pensionsfonds des spanischen Ministeriums für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit und ist mit der Nummer C0109 im Register der Versicherungsunternehmen eingetragen. Es handelt sich dabei um eine spanische  Gesellschaft.

ZEITLICHER UND ÖRTLICHER GELTUNGSBEREICH DES ANGEBOTS 

Die Laufzeit des Angebots beginnt am 15. Januar 2024 und endet am 31. Mai 2024 (Angebotsperiode). Das Angebot gilt ausschließlich für neu abgeschlossene Policen der Versicherungen vom Typ „Allianz Salud Individual“. Das Angebot gilt im spanischen Staatsgebiet und kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, die in diesem Lande ansässig sind.

BERECHTIGUNG ZUR INANSPRUCHNAHME DES ANGEBOTS 

Zur Teilnahme an der Angebotskampagne sind natürliche Personen im Alter von über 18 Jahren (anzugeben ist in diesem Falle die Steuernummer -  NIF/NIE) und Rechtspersonen (Steuernummer - CIF), die ihren rechtmäßigen ständigen Aufenthalt in Spanien haben und die folgenden Bedingungen erfüllen, berechtigt:   

  • Alle neuen Kunden von Allianz Salud, die im erwähnten Zeitraum eine neue der unter den in diesen Grundlagen genannten Gesundheitspolicen abschließen und diese Police im darauffolgenden Versicherungsjahr erneuern.  

  • Policen, die über das Netz der Versicherungsvermittler von Allianz abgeschlossen werden. 

  • Die Zahlung ist in Form des Bankeinzugsverfahrens durchzuführen.  

  • Die abgeschlossene Police muss gültig und alle dafür zu leistenden fälligen Beiträge bezahlt worden sein.  

Allianz behält sich das Recht vor, an diesem Angebot Änderungen vorzunehmen, oder es ganz oder teilweise vorübergehend auszusetzen oder dauerhaft aufzuheben.  

UMFANG UND AN DIESES ANGEBOT GEBUNDENE PRODUKTE 

Dieses Angebot erstreckt sich auf alle Versicherungen, die im Rahmen von „Allianz Salud Individual“ abgeschlossen werden können, und zwar in jeder beliebigen Modalität, außer „Allianz Salud Dental“:

  • Allianz Cuadro médico con Asistencia Primaria (mit oder ohne Zuzahlung)

  • Allianz Cuadro médico sin Asistencia Primaria (mit oder ohne Zuzahlung)

  • Allianz Hospitalización

  • Allianz Reembolso Completo

  • Allianz Reembolso Medio

  • Allianz Reembolso Básico

Der Abschluss ist an die für Versicherungsabschlüsse geltenden Normen von Allianz gebunden.

Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können, ist die Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zur Zahlung der Beiträge verpflichtend.

ANGEBOTSBEDINGUNGEN

Schließt der Versicherungsnehmer während der Angebotsperiode eine der in der vorangegangenen Klausel genannten Versicherungen ab, so ist er zur Vergütung eines Betrags in dreifacher Höhe des im ersten Monat für das erste Versicherungsjahr zu zahlenden Beitrags (ausschließlich Steuern), der ihm von der Gesellschaft für die abgeschlossene Versicherung während der Angebotsperiode in Rechnung gestellt wird, berechtigt.  Sollte eine andere Zahlungsform als die jährliche Zahlung vereinbart worden sein, so wird dem Versicherungsnehmer dreimal ein Betrag in Höhe des bezahlten ersten Versicherungsbeitrags vergütet.   

Dieser erste Monatsbeitrag, ausschließlich Steuern, wird als Bezugsbetrag für die im Rahmen dieses Angebots zur vergütenden drei Beiträge herangezogen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Beitragshöhe während des laufenden und des darauffolgenden Versicherungsjahres ändert oder ob sie gleich bleibt.   

Die Vergütungen werden in der folgenden Weise durchgeführt: 

  1. Die erste Vergütung erfolgt im Monat Juli 2024. 

  1. Die zweite Vergütung erfolgt im Monat September 2024. 

  1. Die dritte Vergütung erfolgt im Monat Januar 2025.

Die Vergütung erfolgt durch Einzahlung auf das zum Zeitpunkt der Durchführung derselben in der Datenbank von Allianz erfasste Bankkonto des Kunden. Auf anderem Wege durchgeführte Vergütungen sind nicht gestattet.   

Aus dem zu vergütenden Beitrag ausgeschlossen bleiben eventuelle Zuzahlungen, die dem Kunden in Rechnung gestellt worden sein könnten (sofern solche zu leisten waren), sowie die Steuern, da diese Beträge nicht Teil des zu entrichtenden Beitrags sind und da sich dieses Angebot nur auf die Beitragshöhe bezieht.   

Zum Zeitpunkt, an dem die Einzahlung der entsprechenden Beträge erfolgt, haben die Bedingungen, die den Kunden im Rahmen des Angebots zur Vergütung berechtigt haben, weiterhin in derselben Form gültig zu sein und sämtliche fälligen Beiträge müssen bezahlt worden sein. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, so kann der Kunde die im Angebot vorgesehenen Bedingungen nicht mehr in Anspruch nehmen und ist nicht zum Empfang der noch ausstehenden Vergütungen berechtigt.  

AUSSCHLÜSSE

Dieses Angebot ist nicht auf Ersatzversicherungen von Allianz bzw. von jeder anderen Gesellschaft der Gruppe Allianz anwendbar. Es kann nicht mit anderen Angeboten und zusätzlichen Rabatten kombiniert werden.  

Ausgeschlossen sind jene Versicherten, die während der letzten 6 Monate bereits eine gültige Gesundheitsversicherung bei Allianz abgeschlossen hatten.  

Darüber hinaus ist auch ausdrücklich die Einbeziehung dieser Angebotsbedingungen in bereits vor oder auch nach dem Abschluss dieser Police bestehende andere Versicherungen, die der Versicherte bei dieser Gesellschaft unterhält, ausgeschlossen. Diese Policen werden bei der Berechnung der zu vergütenden Beiträge nicht einbezogen.   

Alle anderen Produkte aus dem Bereich der Gesundheitsversicherungen werden in der Beschreibung der Grundlagen dieser Angebotskampagne ausdrücklich ausgeschlossen.  

AKZEPTANZ DER GRUNDLAGEN

Allein aufgrund ihrer Teilnahme an dieser Angebotskampagne akzeptieren die Kunden die Grundlagen derselben. Ebenso akzeptieren sie die von der Versicherungsgesellschaft zur Lösung von sich daraus ableitenden Konflikten nach deren eigener Maßgabe getroffenen Entscheidungen. Die an dieser Angebotskampagne teilnehmenden Kunden sind verpflichtet, die von ihnen im Rahmen derselben abgeschlossenenen Versicherungen für eine Frist von mindestens 2 Jahren aufrechtzuerhalten.   

Für den Fall, dass die Teilnehmer diese Bedingungen nicht erfüllen, behält sich Allianz das Recht vor, die Rückerstattung des von diesen bezogenen Rabatts auf den Wert der Versicherung zu verlangen.   

Diese Grundlagen der Angebotskampagne „Allianz unterstützt Sie bei der Pflege Ihrer Gesundheit“ stehen dem allgemeinen Publikum auf der Website der Gesellschaft zur Einsichtnahme zur Verfügung. 

ANWENDBARES RECHT UND RECHTSPRECHUNG 

Die zwischen ALLIANZ und den Teilnehmern bestehenden geschäftlichen Beziehungen sind nach dem geltenden spanischen Recht geregelt. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten und/oder Rechtsstreitigkeiten unterwerfen sich ALLIANZ und die Teilnehmer unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand, der ihnen zustehen könnte, dem Urteil der Gerichte und Gerichtshöfe der Stadt Barcelona.

DATENSCHUTZ

In Erfüllung der anwendbaren Datenschutzvorschriften, und im Besonderen der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO), wird der Teilnehmer hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass seine Daten von der Gesellschaft ALLIANZ verarbeitet werden, deren Identifikationsdaten am Anfang der Beschreibung dieser Grundlagen genannt werden.  Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Organisation, Ermöglichung und Bearbeitung der Teilnahme an der Verlosung und zum Zweck der Übergabe der Preise an die daraus hervorgegangenen Gewinner. Die rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung sind die vertraglichen Bedingungen, zu deren Einhaltung sich ALLIANZ zum Zeitpunkt der Teilnahme des Kunden verpflichtet hat.  

Ebenso informieren wir Sie darüber, dass Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme jener Daten, deren Weitergabe zum Zweck der Veranstaltung der vor dem Notar stattfindenden Verlosung notwendig ist. Darüber hinaus können Ihre Daten unter Umständen an Zulieferer weitergegeben werden, deren Dienste wir für die Durchführung der Verlosung in Anspruch nehmen, die Ihre Daten jedoch ausschließlich zu diesem Zweck verarbeiten werden. Wir werden alle unsere Bemühungen daran setzen, dass diese Zulieferer, soweit sie sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums befinden, alle vonseiten der Europäischen Kommission bezüglich ihrer Eignung zu datenverarbeitenden Körperschaften gestellten Anforderungen erfüllen. Sollten diese Zulieferer nicht über die entsprechende Genehmigung der Europäischen Kommission verfügen, so gewährleisten wir über andere Mittel, wie etwa die Nutzung entsprechender Datenschutzklauseln, die von der Europäischen Kommission erlassen werden, dass die Ihnen zustehenden Dartenschutzrechte und die Möglichkeit der Ausübung Ihrer Klagerechte jederzeit gesichert sind.  

Der Teilnehmer kann seine Rechte auf den Zugriff auf seine Daten, deren Berichtigung, Löschung und/oder Widersetzung gegen ihre Verarbeitung, bzw. auf die Einschränkung derselben und auf die Portabilität seiner Daten jederzeit ausüben, indem er sich per E-Mail an die Adresse a lopd@allianz.es wendet. Des Weiteren kann er sich für Anfragen bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit per E-Mail an lopd@allianz.es an den Datenverarbeitungsbeauftragten von Allianz wenden. Die von den Daten betroffenen Personen können darüber hinaus auch eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) einreichen, indem sie sich an die Website dieser Behörde wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden.  Abschließend erklärt der Teilnehmer, davon in Kenntnis gesetzt worden zu sein, dass Allianz, wenn er aus der Verlosung als Gewinner hervorgehen sollte, nach Erteilung seiner entsprechenden Erlaubnis Fotos von ihm veröffentlichen könnte, die während der Preisverleihung angefertigt wurden. Die Veröffentlichung solcher Bilder erfolgt zu Werbezwecken und um den Teilnehmer als Gewinner der Verlosung bekannt zu machen.  

 

Madrid, am 1. Januar 2024